Grundsatzbeschluss zum Hauptsacheverfahren SR Westphal ./.Stadtrat
Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 3. Dezember 2009
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Beschlusstext wird im Punkt 2 wie folgt geändert:
Die Stadtratsvorsitzende wird ermächtigt, eine Liste mit mindestens 3 in dieser Sache geeigneten Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten dem Verwaltungsausschuss vor der Beauftragung mit der Interessenvertretung vorzulegen.
Begründung:
Ggf. mündlich.
Regina Frömert
Fraktionsvorsitzende
A0243/09/1 Grundsatzbeschluss zum Hauptsacheverfahren SR Westphal ./.Stadtrat
> mit Beschlussfassung zur Vorlage gegenstandslos