Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen bei Stellenausschreibungen der LH Magdeburg

Monika Zimmer

Anfrage zur Stadtratsberatung am 23. Januar 2014

Ich frage den Oberbürgermeister:

Aus aktuellem Anlass bitte ich um die kurzfristige schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Werden die in der Bundesrepublik gültigen Studienabschlüsse Master, Bachelor, Magister und Diplom durch die Landeshauptstadt Magdeburg als gleichwertig anerkannt?

2. Wenn ja, kommt es trotzdem vor, dass Bewerberinnen oder Bewerber im Stellenauswahlverfahren ausscheiden, weil sie keinen Master-, Bachelor- oder Diplom-Abschluss, sondern einen Magister im gleichen Fachgebiet haben?

3. Wenn die Abschlüsse nicht als gleichwertig anerkannt werden, worin liegt die Begründung?

4. Kommt es generell vor, dass Bewerberinnen und Bewerber mit Magister-Abschlüssen mit der Begründung "unterqualifiziert" abgelehnt werden?

5. Stimmt die Landeshauptstadt Magdeburg mit der Ansicht überein, dass Bewerberinnen und Bewerber mit einen universitären Abschluss, welche seit mehreren Jahren z.B. in einem Jugendamt tätig sind, damit einen entsprechenden Praxisbezug nachweisen können?

6. Kann die Landeshauptstadt Magdeburg eine Beratung des FB01 (durchgeführt im Januar unter Einbeziehung des Rechtsamtes) bestätigen, auf der beschlossen wurde, dass zukünftig keine Magister mehr eingestellt werden?

7. Gibt es landesrechtliche Regelungen, die den Einsatz von Magister-Absolventinnen und –Absolventen in Einrichtungen der Jugendhilfe ausschließen?
Da die Antworten auch von grundsätzlicher Bedeutung für zukünftige Bewerber/-innen sein können, bitte ich darum, die Fragen so zu beantworten, dass sie weitergereicht werden können. Eventuell nicht für die Öffentlichkeit zugelassene Aussagen bitte ich getrennt zu tätigen.

Ich bitte um kurzfristige ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Monika Zimmer
Stadträtin

F0022/14 Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen bei Stellenausschreibungen der LH Magdeburg

S0070/14 Stellungnahme