Erhalt und Sanierung der Hyparschale

Karin Meinecke

Änderungsantrag zur Stadtratsberatung am 3. März 2011

Der Stadtrat beschließt:

1. Der Stadtrat bekennt sich zum Erhalt und zur Sanierung der Hyparschale.

2. Wegen der Bedeutung des Bauwerkes als wichtiges bautechnisches Denkmal, erfolgt die Sanierung der Betonschalenkonstruktion und die Erneuerung der Dachdeckung zur dauerhaften Sicherung des Bauwerks durch die Stadt Magdeburg und zwar unabhängig von der Vorlage eines Nutzungskonzeptes.

3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die notwendigen Finanzmittel ab 2012 in die Finanzplanung einzustellen.

4. Die Nutzung soll möglichst ohne Betriebskosten für die Stadt erfolgen.   

5. Die Betreibung der Halle ist der Messe- und Veranstaltungsgesellschaft zu übertragen.

Begründung:
Die Kopplung der Vergabe an einen Investor mit der Vorlage eines Nutzungskonzeptes ist in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen mehrmals gescheitert.
Mit der Sanierung durch die Stadt wäre erst einmal die Gefahr abgewendet dass es zu einem Einsturz des Denkmals kommt.
Das Bauwerk wäre dann wieder zu nutzen.
Neben der Nutzung mit einer mobilen Eisfläche ist auch die Nutzung als Rollsportbahn,
Ausstellungshalle bzw. für Disco- und Tanzveranstaltungen denkbar.
In diesem Sinne hat sich auch der Oberbürgermeister am 13. Februar in der Presse geäußert.
Am 22. Februar 2011 hat die Hermann-Henselmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt in der Stadthalle Magdeburg zum Thema Hyparschale ein öffentliches Fachkolloquium abgehalten.
Das Kolloquium hat die herausragende Bedeutung der Hyparschale Magdeburg aus denkmalpflegerischer Sicht nachdrücklich bestätigt.
Angesichts der öffentlichen Verantwortung der Stadt für das Baudenkmal – und der theoretisch und praktische erwiesenen Sackgasse einer kommerziellen Nutzung (Off) - plädierten die Experten für eine einfache bauliche Sicherung der Konstruktion und der denkmalkonstitutiven Bestandteile, für deren Realisierung bereits Vorarbeiten vorliegen
Als denkmalkonstitutive Bestandteile werden neben der Schalenkonstruktion selbst auch die Tribüne, die zugleich als notwendige Infrastruktur (Backstage, Medien) erforderlich bleibt, sowie die Fassade mit ihrer transluzenten Verglasung angesehen. Zur Vermeidung kostenaufwendiger energetischer und klimatechnischer Sanierungsmaßnahmen erscheint der vorläufige Verzicht auf die Beheizung der Halle möglich und sinnvoll
Als zukünftiges Leitbild wurde die Hyparschale als „Pavillon im Park“, der vielfältigen öffentlichen bürgernahen Nutzungen dienen sollte, definiert. Bei einer Neugestaltung des Umfeldes könnte der Rotehornpark über den „Pavillon im Park“ zugleich stärker mit dem Elbufer und dem herrliche Stadtpanorama verbunden werden.
Um die erforderlichen Mittel zur einfachen Bauwerkssicherung zu akquirieren, wird es erforderlich sein, die Hyparschale als eines der Elemente der so reichen und vielfältigen Baugeschichte Magdeburgs stärker im Bewusstsein der Stadt zu akzentuieren und auch überregional den baukulturellen Wert der Hyparschale von Magdeburg zu vermitteln.  
Dann sollte es möglich sein, für den Denkmalerhalt auch öffentliche Drittmittel (z.B. im Rahmen des Denkmalpflegeprogramms des Bundes „National wertvoller Kulturdenkmäler“ oder des „Denkmalschutz-Sonderprogramms“) einzuwerben.

Frank Theile                   
Fraktionsvorsitzender                

Karin Meinecke
Stadträtin

A0021/11/1 Erhalt und Sanierung der Hyparschale

> wurde in die zuständigen Ausschüsse überweisen