Barrierefrei mit Bus und Bahn

Karsten Köpp

Anfrage zur Stadtratsberatung am 25. Juni 2015

Im Jahresbericht des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Magdeburg für das Jahr 2014 wird festgestellt, dass derzeit 86 von rund 260 Straßenbahnhaltestellen als barrierefrei gelten und die Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) einschließlich der Bushaltestellen insgesamt über annähernd 700 Haltestellen verfügen. In Bezug auf die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wird dort angemahnt, dass sich bei der Umgestaltung von Haltestellen im Sinne der Barrierefreiheit bis 2022 ein beträchtlicher Handlungsbedarf ergibt.
In § 8 Absatz 3 Satz 3 PBefG heißt es: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“
Übergangsbestimmung des Landes, entsprechend § 62 Absatz 2 PBefG, die den Zeitpunkt abweichend zu § 8 Absatz 3 Satz 3 festlegen sowie Ausnahmetatbestände bestimmen, die eine Einschränkung der Barrierefreiheit rechtfertigen, sind dem Fragesteller nicht bekannt.

Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie soll dieses Ziel bis zum 01.01.2022 in der Landeshauptstadt Magdeburg erreicht und der vorhandene Handlungsbedarf fristgerecht abgearbeitet werden? Welche Herausforderungen sind diesbezüglich zu bewältigen, welche Probleme zu lösen?

2. Wie stellt sich bei der bisherigen Umsetzung das Verhältnis von Eigen- und Fremdmitteln hinsichtlich der Finanzierung der dafür notwendigen Investitionen dar?
Welche Erwartungen gibt es mit Blick auf das Jahr 2022 gegenüber dem Bund und dem Land?

3. Könnte es bei der nächsten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg notwendig werden, darin Ausnahmen entsprechend § 8 Absatz 3 Satz 4 PBefG zu verankern? Wenn ja, welche könnten dies sein und wie wären sie im Einzelnen zu begründen?

Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung der Fragen.

Karsten Köpp
Stadtrat