Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO in der LH MD / Fuhrpark

Oliver Müller

Anfrage zur Stadtratsberatung am 20. Februar 2014

Laut S0223/13 waren über 100 Ausnahmegenehmigungen zeitlich befristet bis 31.12.2013
ausgereicht worden.

Ich frage den Oberbürgermeister:
Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO in der LH MD sind
aktuell für wen in Kraft und mit welchen Begründungen (tabellar. Übersicht erbeten)?
Ebenfalls in der S0223/13 (TOP 1) vom 19.11.13 wird mitgeteilt, dass die erbetenen Daten
zum Fahrzeugbestand in den Eigenbetrieben der LH MD zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Ich frage den Oberbürgermeister:
Wann ist das? Seither sind 2 Monate vergangen.....
Zudem wird in derselben Stellungnahme ausgeführt, dass es der Verwaltung rechtlich nicht
möglich sei Daten über den Fahrzeugbestand in den städtischen Gesellschaften zu bekommen?

Ich frage den Oberbürgermeister:
Warum nicht?
Zumindest für die hundertprozentig städt. Gesellschaften sollte dies sehr wohl möglich sein und im Rahmen der Zuständigkeit der Stabsstelle Beteiligungsverwaltung und –controlling eingeholt werden können.

Ich bitte um ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Oliver Müller
Stadtrat

F0032/14 Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO in der LH MD / Fuhrpark

S0092/14 Stellungnahme

Anlage 1 zur Stellungnahme

Anlage 2 zur Stellungnahme