Aktionsplan des Landes gegen Gewalt an Frauen und Mädchen sowie zur Umsetzung der „Istanbul-Konvention„

Nadja Lösch

Anfrage zur Stadtratssitzung am 15. Februar 2024

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

am 13.02.2024 kündigte die Landesregierung von Sachsen-Anhalt an, mit dem Aktionsplan „PROGRESS“ Strategien zur Umsetzung der „Istanbul-Konvention“ auf den Weg zu bringen (vgl. Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle 2024[1]). Sogleich der Fokus – laut Presseberichterstattung (vgl. MDR Sachsen-Anhalt 2024[2]) – auf den ländlichen Raum liegen würde, sollen die Maßnahmen auf eine „[...] Vernetzung des Hilfesystems, insbesondere mit Polizei, Schulen, Behörden, Gesundheitssystem und Justiz [...]“ (Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle 20241) abzielen. Für das Jahr 2024 wurde dafür eine Summe von knapp 7,5 Millionen Euro angekündigt (vgl. ebd.).

Dass besonders immens hohe Eigenanteile für schutzsuchende Frauen (sowie ggf. ihre Kinder) eine Zugangshürde für von Gewalt Betroffene darstellen, zeigen die Zahlen in der von der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage dargestellten Werte (vgl. Landtag von Sachsen-Anhalt 2023, Drucksache 8/3135[3]). Daraus geht hervor, dass die Eigenanteile der Frauenschutzhäuser in der Landeshauptstadt Magdeburg mit einem Anteil von 19,49 Euro pro Tag, pro Frau landesweit die dritthöchsten sind (vgl. ebd., Anlage 23). Dass Schutz- und Beratungsangebote jedoch möglichst frei zugänglich sein sollten, geht aus Art. 23 der Istanbul-Konvention hervor.

 

Ich möchte Sie daher fragen:

  1. Welche Aussagen liegen der Landeshauptstadt Magdeburg seitens des Landes bzw. des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vor, mit welchen finanziellen Mitteln die Einrichtungen im Wirkkreis der Stadt aus dem Aktionsplan „PROGRESS“ rechnen können?
  2. Welche Kommunikation existiert seitens des Landes sowohl mit der Verwaltung generell als auch mit städtischen Einrichtungen oder den Einrichtungen mit städtischer Beteiligung in Bezug auf die anvisierte Vernetzung des Hilfesystems (siehe Vorbemerkung) vor? Bitte einzelne Pläne – insofern vorhanden – je Einrichtung darlegen.
  3. Inwiefern hat die Verwaltung Kenntnis davon, wie sich die im Rahmen des Aktionsplanes angekündigten finanziellen Mittel auf die zu zahlenden Eigenanteile von Frauen und Kindern in den Frauenschutzhäusern in der Stadt auswirken werden?
  4. Welchen Handlungsbedarf bzw. Unterstützung sieht die Verwaltung seitens des Landes als notwendig an, um die Zielsetzung gemäß Art. 23 der Istanbul-Konvention für die Magdeburgerinnen vollends garantieren zu können?
  5. Inwiefern wurde das Amt für Gleichstellungsfragen im Zuge der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplanes der Landesregierung eingebunden bzw. dessen Expertise und Vor-Ort-Wissen zur Ermittlung von Bedarfen und Handlungsnotwendigkeiten berücksichtigt?
  6. Wenn die Antwort auf Frage 5 negativ beantwortet wird: Welche Stellschrauben müssen in den Augen der Verwaltung betätigt werden, um die anvisierte Vernetzung des Hilfesystems – wie vom Land angekündigt – in Magdeburg gelingen lassen zu können? Welche Strukturen existieren dazu bereits?

 

Stadträtin Nadja Lösch
Stadträtin und frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin
F0059/24 Aktionsplan des Landes gegen Gewalt an Frauen und Mädchen sowie zur Umsetzung der „Istanbul-Konvention„


[1] Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle (2024): Landesregierung setzt Zeichen: Aktionsplan gegen

Gewalt an Frauen. In: sachsen-anhalt.de. <https://www.sachsen-anhalt.de/lj/politik-und-verwaltung/service/politik-aktuell/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Base&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=457079&cHash=ccea71ff457992aad9f548a74d14a304>

<Stand: 13.02.2024> <Zugriff: 15.02.2024>

[2] MDR Sachsen-Anhalt (2024): Sachsen-Anhalt beschließt Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen. In: mdr.de.

<https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/landesregierung-beschliesst-aktionsplan-gegen-gewalt-an-frauen-100.html#:~:text=Mit%20einem%20Aktionsplan%20will%20die,um%20auf%20das%20Problem%20hinzuweisen.>

<Stand: 14.02.2024> <Zugriff: 15.02.2024>

[3] Landtag von Sachsen-Anhalt (2023): Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Beantwortung. Drucksache 8/3135. Finanzierung der Kosten und Eigenbeteiligung der Frauen an den Kosten zur Unterbringung in den Frauenhäusern in Sachsen-Anhalt. In: padoka.landtag.sachsen-anhalt.de. < padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d3135dak.pdf&gt;

<Stand: 12.09.2023> <Zugriff: 15.02.2023>