Absicherung des Schwimmunterrichts

Helga Boeck

Anfrage zur Stadtratsberatung am 24. Januar 2013

Mit der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2012 bzgl. der Erteilung des Schwimmunterrichtes wurde mir mitgeteilt, dass dieser laut Rahmenrichtlinie  zur Durchführung des Schwimmunterrichtes an den Schulen in Sachsen-Anhalt  ganzjährig  grundsätzlich in Einzelstunden zu erteilen ist. Auf Grund der Sanierung der Schwimmhallen Diesdorf und Nord konnten für 10 Grundschulen und 1 Förderschule keine Ersatz- und Ausweichzeiten im 1. Schulhalbjahr  2011/2012 gefunden werden. Für diese Schulen wurden  gesonderte Lösungen angestrebt.

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. Wie haben sich diese Lösungen auf die Qualität des Schwimmunterrichtes für die betroffenen Schulen ausgewirkt?

2. Wie viele Schüler/innen haben :
    • die Mindestanforderungen  (Frühschwimmer) erfüllt
    • höhere Anforderungen erfüllt
    • die Mindestanforderungen nicht erfüllt (Nichtschwimmer)?

3. Sind Sondermaßnahmen eingeleitet worden, um den Kindern, die die Mindestanforderungen nicht erfüllt haben, zusätzlichen Schwimmunterricht zu gewährleisten?

4. Gibt es eine Übersicht der LH Magdeburg, die feststellt, wie viele Kinder jährlich die Mindestanforderungen durch Teilnahme am schulischen Schwimmunterricht nicht erfüllen? Wie hoch ist der Prozentsatz nach Jahren?

5. Gibt es einen höheren Prozentsatz der  Kinder, die die Mindestanforderungen auf Grund der Sonderlösungen wegen der Sanierung der Schwimmhallen nicht erreicht haben?

Ich bitte um ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Helga Boeck
Stadträtin

F0011/13 Absicherung des Schwimmunterrichts
S0038/13 Stellungnahme