Absicherung des Schwimmunterrichts
Anfrage zur Stadtratsberatung am 24. Januar 2013
Mit der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2012 bzgl. der Erteilung des Schwimmunterrichtes wurde mir mitgeteilt, dass dieser laut Rahmenrichtlinie zur Durchführung des Schwimmunterrichtes an den Schulen in Sachsen-Anhalt ganzjährig grundsätzlich in Einzelstunden zu erteilen ist. Auf Grund der Sanierung der Schwimmhallen Diesdorf und Nord konnten für 10 Grundschulen und 1 Förderschule keine Ersatz- und Ausweichzeiten im 1. Schulhalbjahr 2011/2012 gefunden werden. Für diese Schulen wurden gesonderte Lösungen angestrebt.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie haben sich diese Lösungen auf die Qualität des Schwimmunterrichtes für die betroffenen Schulen ausgewirkt?
2. Wie viele Schüler/innen haben :
• die Mindestanforderungen (Frühschwimmer) erfüllt
• höhere Anforderungen erfüllt
• die Mindestanforderungen nicht erfüllt (Nichtschwimmer)?
3. Sind Sondermaßnahmen eingeleitet worden, um den Kindern, die die Mindestanforderungen nicht erfüllt haben, zusätzlichen Schwimmunterricht zu gewährleisten?
4. Gibt es eine Übersicht der LH Magdeburg, die feststellt, wie viele Kinder jährlich die Mindestanforderungen durch Teilnahme am schulischen Schwimmunterricht nicht erfüllen? Wie hoch ist der Prozentsatz nach Jahren?
5. Gibt es einen höheren Prozentsatz der Kinder, die die Mindestanforderungen auf Grund der Sonderlösungen wegen der Sanierung der Schwimmhallen nicht erreicht haben?
Ich bitte um ausführliche schriftliche Stellungnahme.
Helga Boeck
Stadträtin
F0011/13 Absicherung des Schwimmunterrichts
S0038/13 Stellungnahme