Soziale Schuldnerberatung

Nadja Lösch, René Hempel

Änderungsantrag zur Stadtratssitzung am 4. April 2024

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Änderungsantrag wird um folgenden Punkte ergänzt:

  • Alle Leistungsberechtigte nach den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Hilfe für junge Volljährige gemäß §§ 27 – 41 SGB VIII

Darüber hinaus wird der letzte Punkt („Alle Einwohner*innen mit geringem Einkommen [...]“, Punkt 9) wie folgt geändert:

  • Alle Einwohner*innen, deren monatliches Bruttoäquivalenzeinkommen weniger als 75 Prozent des monatlichen Durchschnitts-Bruttoverdienstes in Sachsen-Anhalt beträgt

 

Begründung:

Zu Punkt 1:

Die Verwaltung hat in den Ausschussberatungen betont, dass sie einer Ausweitung der Schuldnerberatung positiv gegenüberstünde. Ihnen zu Folge sei es hilfreich, den Anspruchsberechtigtenkreis u.a. präzise an bestehenden Rechtsnormen auszurichten. Hierbei dürfen junge Menschen nicht vergessen werden, da bspw. für junge Volljährige Geschäftsfähigkeit besteht und in der Folge auch der Zugang zu Präventions- bzw. Interventionsangeboten bestehen muss. Nur so ist die wirksame und frühzeitige Bekämpfung von Armut möglich.

 

Zu Punkt 2:

Die Formulierung konkreter Einkommensbemessungsgrenzen kann lediglich als „Sofort-Intervention“ verstanden werden. Damit diese aber über einen längeren Zeitraum Bestand hat, müsste sie jährlich und i.V.m. den Lohnentwicklungen regelmäßig angepasst werden. Um dem zuvor zu kommen, soll der Anspruchsberechtigtenkreis in Anlehnung am durchschnittlichen monatlichen Bruttoäquivalenzeinkommen in Sachsen-Anhalt ausgerichtet werden. Durch die Formulierung einer prozentualen Bemessungsgrenze ist es möglich, der allgemeinen Lohnentwicklung nachzukommen, ohne jedes Jahr Höchstgrenzen neu definieren zu müssen.

 

Nadja Lösch und René Hempel
Fraktionsvorsitzende

A0221/23/3/1 Soziale Schuldnerberatung
-> der Änderungsantrag wurde angenommen und ergänzt den Ursprungsantrag entsprechend
der geänderte Änderungsantrag wurde beschlossen