Schutz von Kulturstätten

Nadja Lösch, René Hempel

Antrag zur Stadtratssitzung am 15. Februar 2024

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, konkrete und verwaltungsverbindliche Standards für den Schutz von Kulturstätten im Bestand in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen zu entwickeln und umzusetzen, soweit diese rechtlich zulässig und zweckmäßig sind.
  2. Für Musikclubs, welche bereits durch ihre konkrete Betriebsbeschreibung als „eine Anlage kulturellen Zwecks“ einzustufen sind und für Musikclubs, die in Folge einer Änderung der Baunutzungsverordnung planungsrechtlich als Einrichtungen der Kultur eingeordnet werden, ist insbesondere zu berücksichtigen: In den Bauleitplan-Verfahren (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) erfolgt eine Prüfung, inwieweit Kultureinrichtungen im Plangebiet oder seinem relevanten Umfeld vorhanden und inwieweit diese abwägungsrelevant sind. Je nach Abwägungsrelevanz erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung und Dokumentation im Sachverhalt der Vorlage und/oder in der Begründung zum Bauleitplan. Dies gilt entsprechend auch im Rahmen von städtebaulichen Verträgen.

 

Begründung

Seit Jahren ist die Verdrängung von Musikclubs und Musikspielstätten aus deutschen Innenstädten ein allgegenwärtiges Problem. Die damit einhergehenden, sichtbaren Veränderungen der Städte haben zunehmend auch die gesamte Gesellschaft erreicht. Der Begriff des sogenannten „Clubsterbens“ ist mittlerweile allgemein geläufig und steht symbolisch für die vielfältigen Gründe, die zur Verdrängung von Clubs und Musikspielstätten führen. Die Interessen der Betreiber:Innen von Musikspielstätten wurden dabei jahrelang kaum beachtet und die kulturelle sowie soziale Bedeutung der Anlagen von der Politik nur unzureichend wertgeschätzt.

 

Nadja Lösch und René Hempel
Fraktionsvorsitzende

A0019/24 Schutz von Kulturstätten
S0201/24 Stellungnahme der Verwaltung