Zur Gesamtsituation um den Neustädter See

Noah Biswanger

Anfrage zur Stadtratssitzung am 25. September 2025

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

letztmalig informierte die Verwaltung mit der I0202/25 über den Sachstand und die Gewässerqualität des Neustädter Sees. Einer der zentralen Befunde lautete, dass zwar Grenzwerte gem. EU-Badegewässerrichtlinie von Enterokokken und Escherichia Coli nicht erreicht wurden und die Messwerte unterhalb der Grenzwerte lagen, weiterhin aber die Eutrophierung des Sees mit Blaualgenbildung voranschreite. Bezugnehmend auf diese Information, wie auch vorherig erfolgten Berichterstattungen, ergeben sich Nachfragen.

 

Daher frage ich Sie:

  1. Wie hoch war der Anteil an festgestellten Enterokokken sowie Escherichia Coli in den entnommenen Wasserproben in den jeweiligen Badesaisons seit 2022 genau? Bitte die entsprechend festgestellten Werte sowie die Grenzwerte gem. EU-Badegewässerrichtlinie seit 2022 je Jahr je Wasserprobe darstellen.
  2. Lassen die Messwerte der bakteriellen Belastungen seit 2022 Rückschlüsse darauf zu, wie sich bakterielle Einträge, insbesondere intestinaler Enterokokken, für die kommenden Badesaisons prognostizieren lassen bzw. ist es möglich, dass ähnliche bakterielle Belastungswerte wie im Jahr 2022 kurzfristig zu erwarten sind?
  3. Welche Risikopotentiale konnten darüber hinaus im Rahmen der Untersuchungen identifiziert werden, die eine Ausbreitung intestinaler Enterokokken am Neustädter See beschleunigen könnten (bspw. größere Menge an Hinterlassenschaften bestimmter Tiere, die ggf. überdurchschnittliche Populationsgrößen am und um den See vorweisen)?
  4. Wurde mittlerweile eine abschließende Klärung herbeigeführt, ob das Aufkommen bakterieller Erreger auf Fremdeinleitungen aus der nördlich gelegenen Bungalowsiedlung zurückzuführen ist (vgl. Protokoll FG/004(VIII)/24, S. 4; vgl. S0249/24, S. 2)? Inwiefern wurden Vor-Ort-Termine zur Klärung des Sachverhalts durchgeführt? Welchen anderweitigen Maßnahmen zur Überprüfung von Fremdeinleitungen wurden darüber hinaus durchgeführt?
  5. Welche „Tendenzen“ (S0249/24, S. 2) für Eintragsquellen für bakterielle Mehrbelastungen konnten derweil – wie in der zitierten Stellungnahme ausgeführt – ausgeschlossen werden?
  6. In der I0202/25 informiert die Verwaltung, dass „[...] vorbereitende Schritte für eine großflächige Restaurierung eingeleitet [...]“ (ebd., S. 3) werden sollen.
    1. Wie hoch beziffern sich die Gesamtkosten, die gegenwärtig vom Fachbereich für eine Restaurierung veranschlagt bzw. kalkuliert werden?
    2. Für welche Haushaltsjahre wird eine Restaurierung von Relevanz sein bzw. wann ist angedacht, die Mittel in welcher Höhe für den städtischen Haushalt einzuplanen?
    3. Zu welchem Ergebnis führten die Gespräche mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt bzgl. einer Erkundung von Förderkulissen (vgl. I0202/25, S. 3)? Wenn diese bisher nicht stattfanden, wann sind die Gespräche terminiert und ist eine anschließende Information des Stadtrates über die Gesprächsergebnisse möglich?
  7. Inwiefern wurde eine Inanspruchnahme nachfolgender Förderprogramme verwaltungsseitig geprüft und wenn ja, welche Chancen wurden auf eine Ko-Finanzierung durch eben diese Programme in Erfahrung gebracht (u.a. ebenso für die Beschaffung von Gerätschaften, die im Zuge von Restaurierungsmaßnahmen erforderlich sind)?
    1. ELER-Zuwendungen für Maßnahmen der naturnahen Gewässerentwicklung
    2. KfW-Umweltprogramm Zuschuss-Nr. 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“
    3. Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Ich bitte um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Noah Biswanger
Stadtrat

F0308/25 Zur Gesamtsituation um den Neustädter See