Satzung des Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsbeirat)

Nicole Anger

Änderungsantrag zur Stadtratssitzung am 22. Januar 2026

Der Stadtrat möge beschließen:

In der Satzung Satzung des Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsbeirat) wird folgende Änderung vorgenommen (<s>Streichung</s>):

§ 1 Einrichtung, Funktion und Rechtsstellung

(2) Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit

Behinderungen (UN-BRK) zählen zu den Menschen mit Behinderungen die Personen, die

<s>langfristige</s> körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie

in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und

gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.

 

Rebekka Grotjohann und Noah Biswanger                     Nicole Anger
Fraktionsvorsitzende                                                                      Gesundheitspolit. Sprecherin

DS0577/25/1 Satzung des Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsbeirat)
→ der Änderungsantrag wurde abgelehnt