Satzung des Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsbeirat)
Änderungsantrag zur Stadtratssitzung am 22. Januar 2026
Der Stadtrat möge beschließen:
In der Satzung Satzung des Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsbeirat) wird folgende Änderung vorgenommen (<s>Streichung</s>):
§ 1 Einrichtung, Funktion und Rechtsstellung
(2) Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (UN-BRK) zählen zu den Menschen mit Behinderungen die Personen, die
<s>langfristige</s> körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie
in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und
gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Rebekka Grotjohann und Noah Biswanger Nicole Anger
Fraktionsvorsitzende Gesundheitspolit. Sprecherin
DS0577/25/1 Satzung des Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsbeirat)
→ der Änderungsantrag wurde abgelehnt
