Lagebild der Bedarfe und Rahmenbedingungen von Pflegefamilien in Magdeburg
Anfrage zur Stadtratssitzung am 25. September 2025
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Pflegefamilien übernehmen eine zentrale Aufgabe, wenn es um die Sicherung des Wohls von Kindern und Jugendlichen geht. Sie bieten eine Integration in Familiensysteme, die Stabilität für Kinder und Jugendliche ermöglichen und diese vor „Einrichtungshopping“ in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe bewahren kann. Daher erscheint es nur angebracht, sich ein Lagebild der Rahmenbedingungen der Pflege von Kindern in Pflegefamilien zu verschaffen und zu erörtern, inwiefern ihren Bedarfen adäquat Rechnung getragen wird bzw. wie sich die Gesamtsituation von Pflegefamilien in Magdeburg skizzieren lässt.
Daher frage ich Sie:
- Wie viele aktive Pflegestellen in Pflegefamilien[1] existieren im Wirkungskreis der Landeshauptstadt Magdeburg? Wie viele von ihnen sind wiederum mit der Vollzeitpflege eines oder mehrere Kinder betraut? Wie verteilen sich die Altersgruppen der Kinder in Pflegefamilien (0-6 Jahre; 7-12 Jahre; 13-18 Jahre)? Wie hoch bemisst sich dabei die Anzahl an Kindern mit besonderen Bedarfen (bspw. besondere Förderbedarfe, aufgrund von seelischer oder drohender seelischer Behinderung gem. § 35a SGB VIII usw.)?
- Wie hat sich die Zahl aktiver Pflegestellen in Pflegefamilien in den vergangenen 5 Jahren in Magdeburg entwickelt? Bitte jahrweise, beginnend 2020, darstellen. Insofern ein Rückgang erkennbar ist: Wie lässt sich diese Entwicklung vonseiten der Verwaltung erklären und auf welche Umstände zurückführen?
- Wie hoch lässt sich das gegenwärtige Verhältnis der Anzahl auf einen Pflegeplatz wartenden Kindern und der Anzahl an zur Verfügung stehenden Plätzen in Pflegefamilien beziffern? Wie verteilen sich die Kinder jeweils auf die Alterskohorten 0-6 Jahre, 7-12 Jahre und 13-18 Jahre?
- Wie lange verbleiben die Kinder durchschnittlich in den Familien? Wie häufig kommt es zu einem Wechsel innerhalb der Pflegefamilien? Wie werden die Übergänge, bspw. von stationären Einrichtungen gem. § 34 SGB VIII in die familiäre Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII oder Übergänge in die eigene Lebensführung junger Volljähriger, gestaltet bzw. welche Kriterien beeinflussen Übergangsentscheidungen?
- Wie hoch beziffert sich sowohl der Mittelwert als auch der Medianwert des/r
Grund- und Erziehungsbetrages gem. § 5 Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung (KJH-PflG-VO)
Einmaligen Beihilfen und anderer Leistungen gem. § 3 KJH-PflG-V
Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung gem. §
KJH-PflG-VO
seit 2022 je Jahr? Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung darüber, inwiefern diese Pauschalen den Bedarfslagen innerhalb der Pflegefamilien entsprechen? - Wie gestaltet sich das Verhältnis aus durchschnittlich monatlich anfallenden Kosten für eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe pro Kind gegenüber der Unterbringung in einer Pflegefamilie? Wenn möglich, bitte Kostenunterschiede für die o.g. Alterskohorten einzeln beziffern.
- Wie viele der Pflegefamilien sind darüber hinaus auf weitere Unterstützungsleistungen, wie bspw. Bildung und Teilhabe oder Wohngeld, angewiesen?
- Welche Schulungs- und Weiterbildungsangebote gibt es für Pflegeeltern (vor der Aufnahme, während der Pflege oder zur Bewältigung besonderer Problemlagen)?
- Wie oft erfolgen planmäßig Hausbesuche und Entwicklungsgespräche mit den Pflegefamilien? Wie hoch bemisst sich die Anzahl an Fällen pro Fachkraft im Pflegekinderdienst?
- Wie ist die Personalstruktur im Pflegekinderdienst gegenwärtig (Anzahl besetzter Stellen, freier Stellen, zu erwartende Rentenabgänge etc.)? Wie hoch ist gegenwärtig die Arbeitslast im Pflegekinderdienst und inwiefern gibt es Mehrbedarf an Personal o.ä.?
Ich bitte um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.
Noah Biswanger
Familienpolitischer Sprecher
F0309/25 Lagebild der Bedarfe und Rahmenbedingungen von Pflegefamilien in Magdeburg
[1] Rekurriert im Rahmen der Anfrage auf Familien, die zur Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII zur Verfügung stehen
