I. Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programmjahr 2026 II. Fortschreibung der Gesamt-Maßnahme-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitpläne

Dennis Jannack

Interfraktioneller Änderungsantrag zur Stadtratssitzung am 25. September 2025

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Stadtrat beschließt, die Maßnahme

„Rekonstruktion des Vereinshafens des Wassersportvereins Buckau-Fermersleben e. V., Am Elbweg 3“

in das Programmjahr 2026 des Fördergebietes „Sozialer Zusammenhalt – Südost“ aufzunehmen und beim Landesverwaltungsamt zu beantragen. Die Maßnahme ist entsprechend dem Kosten- und Finanzierungsplan des vorliegenden Antrages des Wassersportvereins Buckau-Fermersleben in die Anlagen I.10 Südost und II.10 Südost G-MKFZ-Plan aufzunehmen.

 

Begründung:

Der Vereinshafen des Wassersportvereins Buckau-Fermersleben ist aufgrund klimatischer Veränderungen und der dauerhaft niedrigen Wasserstände der Elbe dringend sanierungs- und rekonstruktionsbedürftig. Ohne die Maßnahme ist das Fortbestehen des Vereins gefährdet. Der Hafen stellt eine wichtige soziale Infrastruktur für den gesamten Stadtteil Südost dar und ist faktisch öffentlich nutzbar, da er auch von auswärtigen Booten angelaufen wird.

Mit den anstehenden Wohnbauprojekten (RAW, Fahlberg-List) steigen die Anforderungen an das Wohnumfeld in Südost. Der Erhalt des Vereins als niedrigschwelliger Sport- und Begegnungsort ist daher stadtentwicklungspolitisch notwendig.

Bereits 2024 wurde ein entsprechender Antrag vom Stadtrat befürwortet, jedoch vom Ministerium aus formalen Gründen (Eigentumsverhältnisse) zurückgewiesen. Inzwischen wurde gegenüber dem Landesverwaltungsamt klargestellt, dass es sich um eine förderfähige Maßnahme handelt, da die Wasserfläche im Eigentum des gemeinnützigen Vereins steht, der Zugang jedoch de facto öffentlich erfolgt. Zudem wird eine offizielle öffentliche Widmung der Wasserfläche geprüft.

Die Maßnahme ist mit einem Kostenvolumen von ca. 80.000 € (Fördermittelbedarf rund 45.200 €, Eigenanteil Verein 12.200 €, städtischer Kofinanzierungsanteil ca. 22.600 €) im Verhältnis zu anderen Projekten sehr moderat und sichert nachhaltig eine gewachsene Vereinsstruktur im Stadtteil.

Um eine Förderung zu ermöglichen, muss die Maßnahme bereits im Programmjahr 2026 berücksichtigt werden. Andernfalls droht eine zeitliche Verzögerung.

Mit der Aufnahme in den Förderantrag 2026 wird der Verwaltung der notwendige Handlungsspielraum gegeben, um die Gespräche mit dem Landesverwaltungsamt erfolgreich abzuschließen.

 

Rebekka Grotjohann und Dennis Jannack
Fraktionsvorsitzende 
Fraktion Die Linke 

 

Tim Rohne                                         Frank Schuster
Fraktionsvorsitzender                       Stadtrat
CDU/FDP-Stadtratsfraktion              CDU/FDP-Stadtratsfraktion

 

Kornelia Keune und Dr. Thomas Wiebe
Fraktionsvorsitzende 
Ratsfraktion SPD/Tierschutzallianz/Volt 

 

Madeleine Linke und Olaf Meister   
Fraktionsvorsitzende 
Fraktion GRÜNE/future! 

DS0278/25/1 I. Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programmjahr 2026 
                       II. Fortschreibung der Gesamt-Maßnahme-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitpläne
-> der Änderungsantrag wurde beschlossen und ergänzt die Drucksache entsprechend