Bearbeitungsdauer in der Ausländerbehörde
Anfrage zur Stadtratssitzung am 17. März 2025
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
unlängst sorgte ein Fall einer aus Syrien stammenden Kita-Erzieherin wieder für Schlagzeilen, die trotz gelungener Integration seit Jahren auf die Bearbeitung ihres Einbürgerungs-Antrags wartete[1]. Exemplarisch steht dieser einzelne Fall für viele unzählige weitere, die unter den langwierigen Bearbeitungsdauern leiden und dadurch Integration erschweren.
Daher fragen wir Sie:
- Wie hoch beziffern sich die durchschnittlichen Bearbeitungsdauern zum
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16 – 17 AufenthG)?
- Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG)?
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG)?
- Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27-36a AufenthG)?
- In wie vielen Fällen wurde eine Verlängerung des Aufenthaltstitels jeweils seit 2020 abgelehnt? Bitte jahrweise die Gesamtzahl der Verlängerungsanträge zum Aufenthalt, Anzahl der Bewilligungen und Ablehnungen je Jahr, beginnend 2020, darstellen.
- Wie viele Anträge auf eine Niederlassungserlaubnis gem. § 9 Abs. 2 AufenthG wurden seit 2020 je Jahr gestellt? Wie viele wurden davon jeweils bewilligt bzw. abgelehnt? Wie hoch bemisst sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer?
- Wie viele Anträge auf Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU gem. § 9a AufenthG wurden seit 2020 je Jahr gestellt? Wie viele wurden davon jeweils bewilligt bzw. abgelehnt? Wie hoch bemisst sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer?
- Wie lang erstrecken sich im Durchschnitt die Dauer der Verfahren für Aufenthaltstitel, Duldungen und Niederlassungserlaubnisse bzw. Erlaubnisse zum Daueraufenthalt – EU? Auf welches Datum gehen in den jeweiligen Fällen die am weitest zurückliegenden eingegangenen Anträge vor?
- Wie gestaltet sich die Personalsituation im Einzelnen in der Ausländerbehörde? Wie viele Personalstellen sind mit Stand 13.03.2025 besetzt und wie viele Stellen nicht? Wie viele Stellen sind ausgeschrieben?
- Wie lässt sich die Bewerbungssituation auf offene Stellen, wie unter 6. erfragt, beschreiben? Wie hoch beziffert sich der durchschnittliche Zeithorizont, bis Stellen in der Ausländerbehörde nachbesetzt werden können?
- Welche Konsequenzen erzeugen dauerhafte Änderungen im Asyl- und Migrationsrechts mit Blick auf die Verlängerung von Bearbeitungsdauern von Anträgen und insbesondere Integrationsprozesse? Inwiefern lässt sich der dadurch entstehende finanzielle Mehraufwand für Personalressourcen und Co. konkret kalkulieren?
- Wann wurden Menschen, die nach Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung einen Aufenthaltsstatus genossen haben, über den Ablauf ihrer Aufenthaltsberechtigung im Vorfeld im Durchschnitt informiert? Welche Bemühungen wurden hier seitens der Ausländerbehörde unternommen, sich im Einzelfall Integrationsfortschritte zu vergegenwärtigen, wenn sich die betroffenen Personen bspw. in Arbeitsgelegenheitsmaßnahmen oder Berufsanerkennungsverfahren o.ä. befinden?
Robert Fietzke Noah Biswanger
Stadtrat Stadtrat
F0105/25 Bearbeitungsdauer in der Ausländerbehörde
S0190/25 Stellungnahme der Verwaltung
[1] Vgl.: https://www.volksstimme.de/lokal/magdeburg/einbuergerung-auslaenderbehoerde-bleiberecht-migration-4011679 (Zugriff: 11.03.2025)