+++ Solidarität: praktisch und erfolgreich! +++

Stephan Krull

Kündigungen des Wahlvorstandes bei KROHA wieder zurückgenommen!

Glückwunsch an die 120 Kolleginnen und Kollegen bei KROHA GmbH in Barleben, die einen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl gebildet haben. Dafür wurden diejenigen, die in den Wahlvorstand berufen waren, zunächst von ihrer Geschäftsleitung allesamt gekündigt und von jetzt auf gleich am 13. März von der Arbeit freigestellt. Alle widersprachen ihrer Kündigung und holten sich gewerkschaftlichen Beistand. Auch wir, DIE LINKE, waren solidarisch, verteilten einen digitalen Flyer bis nach Miesbach in Bayern, wo der Hauptsitz des Unternehmens sich befindet. Darin schreiben wir unter anderem: „250 Menschen erarbeiten bei Kroha einen Umsatz von 35 Millionen Euro. Der Eigentümer ist gleichzeitig Geschäftsführer und verschweigt vornehm seine eigenen Bezüge. Für die Beschäftigten gibt es noch nicht einmal Tariflohn. Eine weitere Einkommensquelle für den Eigentümer ist die Vermietung von Grundstücken und technischen Anlagen an sich selbst – auch zu diesem Zweck wurde die Kroha-Besitz- und Beteiligungs GmbH als Muttergesellschaft etabliert.“
In einer Pressemitteilung erklärte Stefan Gebhardt, Landesvorsitzender der Linken in Sachsen-Anhalt: »Gerade jetzt brauchen die Beschäftigten überall einen Rettungsschirm und Solidarität – aber keine Eigentümer, die die Krise schamlos ausnutzen. Wir brauchen einen Schutzschirm für die abhängig Beschäftigten in unserem Land, die den Laden immer am Laufen halten!
«DIE LINKE forderte die Landesregierung zum Eingreifen auf und sicher zu stellen, dass das Arbeitsgericht kurzfristig entscheiden kann oder ein vorläufiges Verbot von (unbegründeten) Entlassungen durchsetzen. Nun, am 25. März, wurden die Kündigungen allesamt zurückgenommen. Das ist ein erster wichtiger Erfolg für die mutigen Kolleginnen und Kollegen und für die weitere Vorbereitung der Betriebsratswahl!
Der Arbeitgeber hat offensichtlich verstanden, dass er damit sowohl gegen den Kündigungsschutz für die Mitglieder des Wahlvorstand wie auch gegen § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes verstoßen hat – und letztlich keine Chance hat, einen Prozess zu gewinnen. Umgekehrt drohte ihm gar eine Haftstrafe: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Wahl des Betriebsrats ... behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst.“Zu dieser Einsicht beglückwünschen den Arbeitgeber, vor allem aber die Beschäftigten sehr herzlich: Solidarität ist praktisch und erfolgreich!DIE LINKE ist solidarisch und hilft, wo immer das möglich ist!