Enercon – Eigentum an Produktionsmitteln muss dem Wohle der Allgemeinheit dienen! Keine Arbeitsplatzvernichtung - keine Werkschließungen!

Enercon und eine Vielzahl der 30 Tochtergesellschaften, die „Produktionspartner“ genannt werden, kündigen Massenentlassungen an allen Standorten an; in Magdeburg können 3.000 Arbeitsverhältnisse betroffen sein. Selbst eine vollständige Werksschließung wird nicht ausgeschlossen. Die Tochtergesellschaften werden „Produktionspartner“ genannt, um von der Verantwortung der Enercon-Eigentümer abzulenken und Steuern zu vermeiden.

Neben der einseitigen Förderung von Kohle- und Gasverstromung durch die Bundesregierung ist es vor allem die Profitgier der Eigentümer, der Milliardärs-Familie Wobben, die zur Abwanderung aus Magdeburg führt: „ … beinhaltet die stärkere Zusammenarbeit mit Produktionspartnern, Dienstleistern und Lieferanten in den Aufbauländern“ - so in der Erklärung des Unternehmens.
Wobben ist für seine gewerkschafts- und betriebsratsfeindliche Haltung berüchtigt.
Subventionen zurückfordern:
Der angekündigte Personalabbau ist auch deshalb ein Skandal, weil das Land Sachsen-Anhalt das Unternehmen des Milliardärs wiederholt kräftig subventioniert hat – ohne entsprechende Auflagen, ohne gute Arbeitsbedingungen und ohne betriebliche Mitbestimmung einzufordern. Wenn die Bindungsfrist solcher an sich überflüssiger bzw. schädlicher Subventionen ausgelaufen ist, zieht die Enercon-Karawane in andere Länder, um dort wieder Subventionen zu kassieren.
Was nun? Was tun!
Dieser Kahlschlagpolitik von Enercon, diesem Kampf der Milliardäre gegen die Beschäftigten kann nicht ausgewichen werden. Er verlangt von den Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft eine kräftige Antwort, wenn die Arbeitsplatzvernichtung gestoppt werden soll. Die Subventionen sind von den Eigentümern zurückzufordern. Ohne die Beschäftigten und ihre betriebliche und gewerkschaftliche Interessenvertretung dürfen keine Entscheidungen von den Eigentümern getroffen werden – es geht um 3.000 Beschäftigte mit ihren Familien. Im Artikel 14 unseres Grundgesetzes heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Andernfalls kann das Unternehmen entsprechend Artikel 15 GG vergesellschaftet und, zum Beispiel, als Belegschaftsgenossenschaft weiter geführt werden.
Stephan Krull
Sprecher Stadtvorstand Die LINKE.Magdeburg
8. November 2019